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BGH, 07.09.1954 - 5 StR 370/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.09.1954 - 5 StR 370/54
Eine solche Wahlfeststellung ist zulässig, wie der Bundesgerichtshof mehrfach im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt hat (vgl u.a. BGHSt 1, 302 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51][304]).
- BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57
Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei ist zulässig
Demgemäß hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Wahlfeststellung zwischen diesen beiden Straftaten schon in mehreren Entscheidungen gebilligt (5 StR 722/53 vom 23. Februar 1954 - NJW 1954, 931 Nr. 21 unter 2d; 5 StR 370/54 vom 7. September 1954) und in seiner Entscheidung 5 StR 623/55 vom 14. Februar 1956 ihre Zulässigkeit "unter bestimmten Voraussetzungen", allerdings ohne nähere Begründung, ausdrücklich anerkannt.